BULL SAS SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

 

(DIES IST EIN LIZENZVERTRAG, KEIN KAUFVERTRAG)

WICHTIG – VOR INSTALLATION DER SOFTWARE SORGFÄLTIG LESEN

 

Bull StoreWay® Calypso, Version 8

 

(enthält Microsoft® SQL Server 2005 Enterprise Edition, SQL Server 2005 Express Edition und Windows Pre-Installation Environment)  

 

 

DIESER SOFTWARE-LIZENZVERTRAG („VERTRAG“) IST EINE RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN BULL SAS UND DEM ERWERBER DER SOFTWARE. DURCH KLICKEN AUF DIE OPTION „JA“ ODER DURCH HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE GEBEN SIE AN, DASS SIE DAZU BERECHTIGT SIND, DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN DES KUNDEN ZU AKZEPTIEREN (DER ENTITÄT, IN DEREN NAMEN SIE HANDELN; IN DIESEM FALL BEZIEHT SICH „SIE“ UND „IHRE“ AUF SIE UND DIESE ENTITÄT, JE NACH SACHLAGE). DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE IST NUR ENTSPRECHEND DEN BEDINGUNGEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG GESTATTET (ES SEI DENN, IHNEN LIEGT EIN UNTERZEICHNETER LIZENZVERTRAG MIT BULL SAS VOR).

FALLS SIE DIE SOFTWARE VON EINEM AUTORISIERTEN BULL SAS-HÄNDLER ERWORBEN HABEN, IST IHNEN BEWUSST, DASS ES SICH BEI DIESEM HÄNDLER NICHT UM EINEN VERTRETER VON BULL SAS HANDELT UND ER NICHT BERECHTIGT IST, IRGENDWELCHE GESETZLICHEN ODER ANDEREN ZUSICHERUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN IM NAMEN VON BULL SAS ZU MACHEN ODER DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS IN IRGENDEINER WEISE ZU ÄNDERN.

 

0.   DEFINITIONEN.

Dokumentation“ bezeichnet die Veröffentlichungen, die von Bull SAS erstellt und Ihnen zusammen mit der Software zur Verfügung gestellt wurden, z. B. Referenzen, Benutzer- und Installationshandbücher, Handbücher für Systemadministratoren und technische Handbücher.

Software“ sind die proprietären Softwareelemente von Bull SAS und/oder seinen Lieferanten, die in Form von Objektcode vorliegen und die Sie im begleitenden Paket oder in Form von akzeptierten Bestellungen von Bull SAS angefordert haben und die Ihnen zusammen mit diesem Vertrag und jeglichen eventuell verfügbaren Patches, Updates, Änderungen oder Verbesserungen von Bull SAS geliefert wurden.

 

1.   LIZENZBEDINGUNGEN. Bull SAS gewährt Ihnen mit Ihrer Zustimmung ein (sofern in diesem Vertrag nicht anderweitig angegeben) nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Objektcodeversion der Software, die Sie gemäß den unten ausgeführten geltenden Lizenzbedingungen erworben haben. Bull SAS und seine Lizenzgeber behalten sich alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

Die folgenden Produkte werden durch diesen Vertrag abgedeckt: 

 

Calypso Backup, Calypso DataArchiver, Calypso DataMigrator, Calypso QuickRecovery, Calypso CDR, Calypso 1-Touch und Calypso Monitor.

 

2.   SUPPORTLEISTUNGEN. Supportleistungen sollten separat erworben werden, um Produktupdates und technischen Support per Telefon zu erhalten. Weder Bull SAS noch seine Lizenzgeber sind zur Bereitstellung oder zur Fortsetzung von Supportleistungen verpflichtet, und Supportleistungen können jederzeit eingestellt werden. Wenn Supportleistungen bereitgestellt werden, gelten dafür die dann geltenden Richtlinien von Bull SAS, die von Zeit zu Zeit geändert werden können. Falls Sie sich zum Erwerb von Supportleistungen entschließen, müssen Sie diese Leistungen für sämtliche Softwarelizenzen in Ihrer gesamten Umgebung erwerben. Der Support beginnt am Tag der Auslieferung der Software an Sie. Sie stimmen zu, dass Bull SAS und/oder seine Lizenzgeber, sofern Ihre Persönlichkeitsrechte dadurch nicht verletzt werden, zu geschäftlichen Zwecken technische Informationen erfassen, verarbeiten und verwenden können, die im Rahmen von Supportleistungen im Zusammenhang mit der Software gesammelt oder von Ihnen zur Verfügung gestellt werden.

 

3.   BESCHRÄNKUNGEN UND ANDERE BEDINGUNGEN.

(a) Sie dürfen keine Kopien der Software anfertigen, außer wie unter Abschnitt 1 und 3(e) dieses Vertrags ausdrücklich gestattet.

(b) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu ändern, zu erweitern, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu ergänzen, Bearbeitungen davon zu erstellen, sie anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig in vom Menschen lesbare Form zu bringen (außer wie in der Dokumentation ausdrücklich erlaubt). Dies gilt auch im Rahmen der Fehlerbehebung oder zur Wahrung der Interoperabilität.

(c) Sie dürfen die Software nicht vermieten oder verleasen oder die Nutzung der Software in Serviceunternehmen, im Rahmen von Timesharing, Abonnementdiensten oder einer anderen Form der gemeinsamen Nutzung ermöglichen.

(d) Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie die Offenlegung, das Kopieren, Vermieten, Lizenzieren, Unterlizenzieren, Verleasen, die Weitergabe oder anderweitige Verteilung der Software oder der zugehörigen Dokumentation an Dritte, egal auf welche Weise oder in welcher Form diese erfolgen, weder verursachen noch zulassen. Dies gilt insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Distributoren oder Wiederverkäufer ohne unterzeichneten Vertrag mit Bull SAS, in dem diese Rechte eingeräumt werden.

(e) Sie sind berechtigt, (i) die Software mit derselben oder einer niedrigeren Versionsnummer als hierin angegeben in dem Umfang zu nutzen, die der Anzahl der für alle Artikel erworbenen Lizenzen entspricht; (ii) ausschließlich zu Sicherungszwecken Kopien der Software, der Dokumentation oder anderer Benutzerinformationen anzufertigen, die der Software beiliegen, sofern diese Sicherungskopien nur als Ersatz für die ursprüngliche Kopie auf demselben Computer genutzt werden, auf dem die Software ursprünglich installiert wurde; und (iii) die in elektronischer Form bereitgestellte Dokumentation zu kopieren oder auszudrucken. Sie müssen sämtliche Patent-, Urheberrechts-, Marken- und anderen Hinweise auf den Materialien auf sämtlichen Kopien oder teilweisen Kopien beibehalten, die Sie anfertigen.

(f) Die Software darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bull SAS weder kraft Gesetzes noch anderweitig an Dritte oder außerhalb des Landes, in dem es ursprünglich an Sie geliefert wurde, übertragen, verkauft, zugewiesen oder auf andere Weise übergeben werden. Alle einschlägigen Export- und Rückexportverordnungen und -einschränkungen müssen unter allen Umständen eingehalten werden, einschließlich der US-amerikanischen Exportkontrollgesetze. Sie erklären sich bereit, alle derartigen Verordnungen genau einzuhalten, und erkennen an, dass Sie dafür zuständig sind, Export-, Rückexport- oder Importlizenzen für die Software zu erlangen.

(g) Die Ergebnisse von Benchmark- oder anderen Leistungstests der Software dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bull SAS nicht gegenüber Dritten offengelegt werden.

(h) Drittanbieter-Softwareprodukte, die zusammen mit der Software ausgeliefert werden, i) werden Ihnen gemäß den jeweils gültigen Lizenzrichtlinien des Drittanbieters oder dem Vertrag mit Bull SAS zur Verfügung gestellt und ii) dürfen nur als Teil der Software von Bull SAS genutzt werden. Die Software enthält möglicherweise bestimmte Softwarekomponenten, die von Microsoft lizenziert wurden. Sie versichern, dass Sie unter diesem Vertrag keine Microsoft-Produkte lizenzieren und dass Kopien von Microsoft-Software, die Sie im Rahmen der Lizenzierung der Software erhalten, Sie nicht dazu berechtigen, auf Ihren Computersystemen mehr Kopien von Microsoft-Software zu installieren, als Sie zuvor von Microsoft oder anderen Drittanbietern lizenziert haben. Microsoft ist als Drittbegünstigter dieses Vertrags vorgesehen und als solcher berechtigt, Zusicherungen und andere Bestimmungen des EULA durchzusetzen und deren Einhaltung durch Sie zu überprüfen.

(i) Falls Sie die Software für Demonstrations-, Evaluierungs- oder Testzwecke verwenden, (i) werden Lizenzen für die Dauer von dreißig (30) Tagen (den „Evaluierungszeitraum“) gewährt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Bull SAS behält sich das Recht vor, diesen Vertrag und alle darunter gewährten Lizenzen jederzeit schriftlich zu beenden. (ii) Die Nutzung der Software ist ausschließlich auf Demonstrations-, Evaluierungs- oder Testzwecke beschränkt. Sie dürfen die Software nicht weiterverkaufen oder anderweitig übertragen. (iii) Sie versichern, dass Sie Informationen zur Software, insbesondere Testergebnisse, Funktions- und Leistungsmerkmale der Software, vertraulich behandeln und keinen Dritten zur Verfügung stellen. (iv) Sie verpflichten sich, die Software nicht zu kopieren und keine Kopie der Software an Dritte weiterzugeben. (v) Sie verpflichten sich, die Software nicht in einer Produktionsumgebung und nicht für die Verarbeitung von Produktionsdaten zu verwenden. Jegliche Verwendung der Software in einer Produktionsumgebung oder für die Verarbeitung von Produktionsdaten erfolgt auf eigene Gefahr. Sie sind allein für die Sicherung der Daten und andere geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihrer Computerprogramme und Daten verantwortlich. Und (vi) Sie verpflichten sich, jede installierte Kopie der Software bis zum Ende des Evaluierungszeitraums sofort zu entfernen, zu zerstören oder aus dem Computerspeicher bzw. von allen Speichermedien zu löschen und die Software zusammen mit der gesamten Dokumentation und allen anderen von CommVault zur Verfügung gestellten Materialien an Bull SAS zurückzusenden. Zeitlich begrenzte Lizenzen, Standortlizenzen, Evaluierungs-, Demonstrations- oder Testsoftwareprodukte werden „WIE GESEHEN“ und ohne jegliche Garantie bereitgestellt. Bull SAS unterliegt keiner Verpflichtung, Support, Wartung oder andere Unterstützung für zeitlich begrenzte Lizenzen, Standortlizenzen, Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationssoftwareprodukte bereitzustellen. WENN IHNEN DIE SOFTWARE ZU DEMONSTRATIONS-, EVALUIERUNGS- ODER TESTZWECKEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE ODER DIE AUFSCHRIFT „NICHT ZUM WEITERKAUF BESTIMMT“ TRÄGT, HAFTET BULL SAS KEINESFALLS FÜR SCHÄDEN ODER ANSPRÜCHE DES LEIHENDEN ODER DRITTER, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, UNMITTELBARE ODER TATSÄCHLICHE SCHÄDEN, ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER KONKRETE, MITTELBARE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN. DIES GILT SELBST DANN, WENN BULL SAS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

 

4.   AUDIT. Auf Anfrage ermöglichen Sie Bull SAS angemessenen Zugang zu Ihren Unterlagen und Systemen oder stellen Sie Bull SAS einen schriftlichen Bericht mit Namen und Lizenztyp zur Verfügung, um zu bestätigen, dass die Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags genutzt wird. Der Inhalt dieses Abschnitts ist in keiner Weise als Einschränkung der Rechtsmittel anzusehen, die Bull SAS bei einem Verstoß gegen diesen Vertrag zur Verfügung stehen.

 

5.   URHEBERRECHT UND EIGENTUM. Alle Besitzansprüche an der Software und der zugehörigen Dokumentation, sämtliche Patente, Urheberrechte und alle anderen einschlägigen Eigentumsrechte verbleiben stets ausschließlich und exklusiv bei Bull SAS und/oder seinen Lizenzgebern. Verletzungen dieser Ansprüche sind untersagt. Ihnen werden keine anderen Rechte eingeräumt als die Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Bedingungen. Die Lizenzgeber sind zusätzlich zu all ihren anderen Rechten oder Ansprüchen Drittbegünstigte dieses Vertrags für ihre jeweilige Software und sind als solche Ihnen gegenüber möglicherweise zur Durchsetzung der Bestimmungen berechtigt. Die Struktur, Reihenfolge, der Aufbau und der Quellcode der Software sind unantastbare Handelsgeheimnisse von Bull SAS und/oder seinen Lizenzgebern. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und die Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Sie dürfen keinen der Patent-, Urheberrechts-, Marken- oder anderen Eigentumshinweise von der Software oder der zugehörigen Dokumentation entfernen und müssen sämtliche Kopien oder Auszüge der Software oder der zugehörigen Dokumentation mit den entsprechenden Hinweisen versehen. Sie erwerben keinerlei Eigentumsrechte an der Software.

 

6.   RECHTE DER US-REGIERUNG. Falls die Software oder die zugehörige Dokumentation von oder im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten erworben wird, stimmt die Regierung zu, dass es sich bei dieser Software um „kommerzielle Computersoftware“ (Commercial Computer Software) und bei der Dokumentation um „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware (Commercial Computer Software Documentation) handelt und dass die Verwendung, Änderung, Vervielfältigung und Offenlegung der Software und der zugehörigen Dokumentation durch die US-Regierung den Einschränkungen in diesem Vertrag unterliegt oder ggf. in einem anders lautenden schriftlichen Vertrag nach FAR § 12.212(a) und/oder DFARS § 227.7202-1(a) geregelt ist. Alle unveröffentlichten Rechte bleiben gemäß den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten vorbehalten.

 

7.   LAUFZEIT DER LIZENZ. Diese Lizenz bleibt gültig, solange Sie die Software gemäß diesem Vertrag nutzen. Bei einem Verstoß gegen eine der Vertragsbestimmungen wird diese Lizenz beendet, und Sie stimmen zu, alle Kopien der Software und sämtliche für die oder mit der Software bereitgestellten Materialien auf Anforderung von Bull SAS zu zerstören oder zurückzugeben.

 

8.   EINGESCHRÄNKTE GARANTIE. Bull SAS garantiert für den Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software bei bestimmungsgemäßer Nutzung in der vorgesehenen Umgebung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der dazugehörigen Dokumentation funktioniert und dass die Softwaredatenträger (CD-ROM) keine Mängel aufweisen. Diese Garantie gilt nicht bei: (a) Unsachgemäßer Handhabung, Missachtung, Unfällen oder Umweltbedingungen, die über die Angaben in der Dokumentation hinausgehen; (b) Ansprüchen in Folge von Aktionen oder Unterlassungen durch Personen, die nicht bei Bull SAS beschäftigt sind, oder von Produkten, Materialien oder Software, die nicht von Bull SAS bereitgestellt wurden; (c) Verwendung einer Version der Software, in der nicht alle von Bull SAS verfügbaren Updates enthalten sind; (d) Änderungen an der Software oder (e) Verwendung der Software auf einem anderen Betriebssystem und einer anderen Betriebssystemversion als in der Dokumentation angegeben oder auf einem Computer, der nicht in der Dokumentation aufgeführt ist. Bull SAS garantiert, dass telefonischer Softwaresupport und Schulungsservices („Verwandte Dienstleistungen“) durch qualifizierte Mitarbeiter und auf professionelle Art und Weise erbracht werden. Bei nicht konformer Software oder verwandten Dienstleistungen oder bei einem Defekt der Datenträger sind die gesamte Haftung von Bull SAS sowie Ihre einzigen Garantieansprüche nach dem Ermessen von Bull SAS auf eine der folgenden Optionen beschränkt: (i) Austausch der betroffenen Software oder Datenträger oder (ii) kostenlose erneute Bereitstellung der verwandten Dienstleistung(en) oder (iii) anteilige Erstattung der gezahlten Gebühren für die betroffene Software oder die betroffene(n) verwandte(n) Dienstleistung(en) über eine Nutzungsdauer von 60 Monaten. In einigen Rechtsprechungen sind der Ausschluss oder die Begrenzung von Entschädigungen, zufälligen oder Folgeschäden nicht möglich, sodass der oben genannte Ausschluss oder die Begrenzung möglicherweise für Sie nicht relevant ist.

 

SOFERN IN DIESEM ABSCHNITT NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS FESTGELEGT, WIRD IHNEN DIE SOFTWARE UND GGF. DRITTANBIETER-SOFTWARE „WIE GESEHEN“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, TATSÄCHLICH ODER KRAFT GESETZES, ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. BULL SAS UND SEINE LIZENZGEBER SCHLIESSEN FÜR DIE SOFTWARE, DIE ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION SOWIE SUPPORT- UND ALLE ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN TATSÄCHLICH ODER KRAFT GESETZES AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE KRAFT GESETZES ODER DURCH EINEN HANDELSVERLAUF ODER BRANCHENUSUS ENTSTEHEN. BULL SAS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE DER SOFTWARE ODER VERWANDTER DIENSTLEISTUNGEN, FÜR DIE UNTERBRECHUNGS- UND FEHLERFREIE FUNKTION DER SOFTWARE, FÜR DIE VIRENFREIHEIT, DAFÜR, DASS ALLE FEHLER IN DER SOFTWARE BEHOBEN WERDEN ODER DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN. SIE STIMMEN ZU, DASS ES IN IHRER VERANTWORTUNG LIEGT, (I) DATEN AUF COMPUTERSYSTEMEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE VERWENDET WIRD, REGELMÄSSIG ZU SICHERN UND (II) JEDE PRODUKTIONSVERSION DER SOFTWARE VOR DER BEREITSTELLUNG HINREICHEND IN EINER KONFIGURATION ZU TESTEN, DIE DER GEPLANTEN BEREITSTELLUNGS- ODER PRODUKTIONSUMGEBUNG IN ANGEMESSENER WEISE ENTSPRICHT. IN DEN OBEN AUSGEFÜHRTEN BESTIMMUNGEN SIND SÄMTLICHE VERPFLICHTUNGEN VON BULL SAS UND SEINEN LIZENZGEBERN UND IHRE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRÜCHE BEI JEGLICHER VERLETZUNG DER GARANTIE BESCHRIEBEN. Diese beschränkte Garantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie je nach Rechtsprechung außerdem weitere Rechte. In einigen Rechtsprechungen ist der Ausschluss von stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen tatsächlich oder kraft Gesetzes nicht möglich, sodass die oben genannten Ausschlüsse möglicherweise für Sie nicht relevant sind.

 

9.   HAFTUNGSGRENZE. BULL SAS UND SEINE LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR UNMITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS EINEM SOFTWAREPRODUKT ODER VERWANDTEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN UND ÜBER DEN FÜR DAS SOFTWAREPRODUKT ODER DIE VERWANDTEN DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLTEN BETRAG HINAUSGEHEN. WEDER BULL SAS, NOCH SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER LIZENZGEBER SIND HAFTBAR FÜR DATENVERLUSTE ODER UNGENAUE DATEN, ENTGANGENEN GEWINN ODER INDIREKTE, KONKRETE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFZWECK ODER FÜR KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZPRODUKTEN. DIES GILT SELBST DANN, WENN DIE BETREFFENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE HAFTUNG VON BULL SAS, SEINEN LIZENZGEBERN ODER EINER SEINER TOCHTERGESELLSCHAFTEN FÜR DIESEN VERTRAG ODER IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER VERWANDTEN DIENSTLEISTUNGEN IST, SOFERN ZUTREFFEND, IN KEINEM FALL HÖHER ALS DIE VON IHNEN GEZAHLTEN GEBÜHREN FÜR DIE BETROFFENE SOFTWARE ODER VERWANDTEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE DEN ANSPRUCH VERURSACHEN. DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND BEGRENZUNGEN BLEIBEN AUCH BEI EINEM GRUNDSÄTZLICHEN VERSTOSS ODER BEI EINEM VERSTOSS VON BULL SAS GEGEN EINE BEDINGUNG ODER EINE GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNG DIESES VERTRAGS IN KRAFT. In einigen Rechtsprechungen sind der Ausschluss oder die Begrenzung von mittelbaren, konkreten, zufälligen oder Folgeschäden oder von Entschädigungen mit Strafzweck oder die Begrenzung der Haftung nicht möglich, sodass die oben genannten Begrenzungen oder Ausschlüsse möglicherweise für Sie nicht relevant sind.

 

10.   GELTENDES RECHT, VOLLSTÄNDIGKEIT, SALVATORISCHE KLAUSEL, VERZICHTSKLAUSEL. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Frankreichs und wird entsprechend ausgelegt, ohne Bezugnahme auf Bestimmungen über Gesetzeskollisionen oder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Ausschließlicher Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Paris (Frankreich). Die Bestimmungen dieses Vertrags ersetzen alle Bestimmungen in Aufträgen oder anderen von Ihnen ausgestellten oder unterzeichneten Dokumenten, mit denen Sie den Kauf der Softwarelizenz oder der verwandten Dienstleistungen autorisieren. Falls eine Bestimmung in diesem Vertrag für nicht einklagbar erklärt wird, wird diese Bestimmung so weit eingeschränkt, geändert oder abgetrennt, bis sie einklagbar ist. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags gelten uneingeschränkt weiter. Falls eine Partei ihre Rechte nicht oder verspätet wahrnimmt, ist dies nicht als Verzicht auf diese Rechte auszulegen. Ein Verzicht auf die Verfolgung eines Verstoßes gegen diesen Vertrag darf nicht als Verzicht auf die Verfolgung anderer Verstöße ausgelegt werden.

 

Hinweise zur JAVA-Unterstützung

DIESES SOFTWAREPRODUKT BIETET MÖGLICHERWEISE UNTERSTÜTZUNG FÜR PROGRAMME, DIE MIT DER PROGRAMMIERSPRACHE JAVA GESCHRIEBEN WURDEN. DIE JAVA-TECHNOLOGIE IST NICHT FEHLERTOLERANT UND WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DEN WEITERVERKAUF ALS ONLINE-STEUERSOFTWARE IN GEFAHRENTRÄCHTIGER UMGEBUNG ENTWICKELT ODER HERGESTELLT, IN DER STÖRUNGSFREIER BETRIEB ERFORDERLICH IST, Z. B. IN NUKLEARANLAGEN, FLUGZEUGNAVIGATIONS- ODER -KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, IN DER FLUGSICHERUNG, IN LEBENSERHALTENDEN MASCHINEN ODER IN WAFFENSYSTEMEN, IN DENEN EIN AUSFALL DER JAVA-TECHNOLOGIE DIREKT ZU TODESFÄLLEN, PERSONENSCHÄDEN ODER SCHWERWIEGENDEN SCHÄDEN AN SACHEN ODER UMWELT FÜHREN WÜRDE.

 

Der folgende Absatz gilt nur für Calypso 1-Touch-Produkte mit der Software Microsoft Windows Pre-Installation Environment (WinPE): (i) Die Lizenz für das Calypso 1-Touch-Produkt ist auf die Nutzung als Start-, Diagnose-, Notfallwiederherstellungs-, Setup-, Wiederherstellungs-, Notfall-, Installations-, Test- und/oder Konfigurationsdienstprogramm begrenzt und umfasst nicht die Nutzung als allgemeines Betriebssystem oder als voll funktionsfähige Version eines Betriebssystemprodukts; (ii) die WinPE-Software wird wie gesehen bereitgestellt; (iii) die 1-Touch-Produkte enthalten durch die Integration von WinPE eine Sicherheitsfunktion, durch die das Computersystem nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung ohne Vorankündigung neu gestartet wird; (iv) weder Microsoft noch ein Microsoft-Partner kann für die 1-Touch- oder die WinPE-Produkte haftbar gemacht werden; (v) alle Anfragen an den Kundensupport werden allein von Bull SAS und/oder seinen Lizenzgebern bearbeitet. 

 

Die Software enthält Datendateien von IBM Lotus Domino. (c) Copyright IBM Corporation 2007. Alle Rechte vorbehalten.

Die DVD-, MO- und UDO-Aufzeichnungssoftware wurde unter Lizenz der PoINT Software & Systems GmbH entwickelt – www.pointsoft.de.

Patenthinweise

Für diese Software gelten die US-Patentnummern 5,559,991; 5,642,496; 6,418,478; 6,542,972; 6,658,436; 6,721,767; 6,760,723; 7,003,641; 7,035,880; 7,107,298; 7,130,970; 7,155,481; 7,162,496; 7,174,433; 7,209,972; 7,246,207; 7,277,941; 7,287,047; 7,315,923; 7,315,924; 7,343,356; 7,343,453; 7,343,459; 7,346,623; 7,346,751; 7,380,072; 7,389,311; 7,395,282; 7,401,154; 7,409,509 sowie andere Patente. Weitere Patente sind angemeldet.